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Schonvermögen bei Hartz IV und Sozialhilfe - gegen …

2019-6-29 · Nicht auf Hartz IV und Sozialhilfe anzurechnende Freibeträge des Vermögens: Als sogenanntes Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, der vor dem Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder SBG XII nicht verwertet werden muss. Denn wer Hartz IV oder Sozialhilfe beantragt, muss ...

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